Einhaltung des Verbraucherschutzes in Corona-Zeiten

Bürgerinnen und Bürger müssen auf ihre Rechte vertrauen können.

 

In der Aktuellen Debatte des Landtags zum Thema Verbraucherschutz habe ich mich nachdrücklich dafür ausgesprochen, dass insbesondere in der Corona-Krise die Verbraucher nicht benachteiligt werden dürfen.

In vielen Lebensbereichen mussten Bürgerinnen und Bürger finanzielle Einbußen, Dienstleistungsausfälle und Einschränkungen ihrer Verbraucherrechte erfahren. So wurde Corona bedingt durch stornierte Reisen oder Flüge vorausbezahltes Geld in vielen Fällen nicht zurückerstattet, sondern in einen Gutschein umgewandelt. Das ist allerdings nur in solchen Fällen angebracht, in denen die Kundin oder der Kunde damit explizit einverstanden ist. Anderenfalls muss das im Voraus bezahlte Geld zeitnah durch das betroffene Unternehmen zurückbezahlt werden.

Der Zwang, eine Leistung nur gegen Vorkasse zu erhalten, schränkt die Verbraucherrechte deutlich ein. Das ist nicht nur bei der Buchung von Flügen der Fall, ebenso bei der Bestellung von diversen Waren. Eine Rückgabe oder ein Umtausch ist gar nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Aus meiner Sicht sollte in solchen Fällen bei einer Buchung eine entsprechende Anzahlung ausreichen. Der Restbetrag sollte erst bei Inanspruchnahme der Leistung oder Annahme der übersendeten Ware fällig werden.

Wer etwas bestellt, muss dafür bezahlen. Das steht außer Frage !

In vielen Fällen wird die Ware jedoch ohne Rechnung verschickt. Oder die Rechnung wird an ein Drittunternehmen - oftmals bereits ein Inkassobüro - weiterverkauft. Der Kunde hat oftmals keine Kenntnis darüber und reagiert nicht. So vervielfältigt sich der Zahlbetrag. 

Besonders die teils überhöhten Inkassogebühren bei zumeist kleinen Beträgen sind mir ein Dorn im Auge.

Die Bundesregierung, die hierbei für die gesetzlichen Regelungen zuständig ist, befasst sich im Verbraucherausschuss derzeit mit einem Gesetzentwurf, welcher den Wildwuchs bei Inkassogebühren eindämmen soll. Hier kann und muss der Verbraucherschutz effektiv verbessert werden. Die in meinen Augen wichtigste Neuregelung in diesem Gesetzentwurf betrifft die Information der Verbraucher. Mahngebühren sollen ausschließlich nur dann verlangt werden können, wenn der Kunde vorher von dem Inkassounternehmen in Textform über die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung informiert wurde.

Dieses Mindestmaß an Verbraucherschutz muss sein.

Für den Schutz und die Stärkung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher werde ich weiter kämpfen.