Stellungnahme zu Ausschreitungen in Leipzig

Die Vorkommnisse in Leipzig schockieren mich.

Die Gewalt und die Ausschreitungen sind durch nichts zu rechtfertigen. 

Das Versammlungsrecht gilt auch in der Corona-Zeit. Gelangen unabhängige Richter zu der Überzeugung, dass eine Demonstration durchgeführt werden darf, dann ist das nicht zu beanstanden. Das ist rechtsstaatliches Handeln.

Man muss den politischen Hintergrund solcher Demos nicht teilen, aber Grundrechte stehen allen Menschen gleichermaßen zu. Auch dann, wenn man andere Auffassungen vertritt.

Wer allerdings auf diesen Demonstrationen Straftaten verübt, muss mit konsequenter polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Verfolgung rechnen. Auch das ist rechtsstaatliches Handeln.

Das Versammlungsrecht darf nicht von Schlägern und Kriminellen missbraucht werden. Wer Menschen angreift oder fremdes Eigentum zerstört, muss damit rechnen, Weihnachten in einer Zelle verbringen.